Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Dem Vertrag liegt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit Ihren Teilen:
    B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen.
    C: Allgemeine Technische Vorschriften in der Angebotsabgabe gültigen Fassung zu Grunde.
    Sie kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Seine Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet.
  3. Die Angebotspreise sind Einheitspreise im Sinne von § 5 Nr. 1a VOB, Teil A.
    Die Vergütung wird nach vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B).
  4. Tritt nach Abgeben des Angebotes eine Änderung des Tariflohns, der Werkstoffpreise der lohnabhängigen Gemeinkosten oder des Umsatzsteuersatzes ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst mindestens 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend.
  5. Nach VOB, Teil B § 16, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Abschlagzahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der jeweiligen nachgewiesenen, vertragsmäßigen Leistungen zu.
  6. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig (VOB, Teil B, § 16), es sei denn, es wurde im Bauvertrag etwas anderes vereinbart.
  7. Erfüllungsort und - falls der Vetragspartner Vollkaufmann ist - ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, ist der Ort unseres Betriebsitzes.
  8. Kostenvoranschläge werden bei Nichtzustandekommen des Vertrages, je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.